Österr. Normen

Fehlergrenzen von Gaszählern und Zustands-Mengenumwertern


Nach § 39 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) vom 5. Juli 1950, BGBl.Nr. 152, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 657/1996 hat das Bundesamt für Eich-und Vemessungswesen die bei der Eichung zulässigen Abweichungen von der Richtigkeit (Eichfehlergrenzen) und die im eichpflichtigen Verkehr zulässigen Abweichungen von der Richtigkeit (Verkehrsfehlergrenzen) festzulegen.

Für Gaszähler und Zustands-Mengenumwerter sind diese Fehlergrenzen aus nachstehender Tafel zu ersehen:


   Durchfluss  Eichfehler-
grenzen *)
 Verkehrsfehler-
grenzen
 
 Turbinenrad-
und
Drehkolben-
gaszähler

Qmin < Q < 0,2 Qmax

0,2 Qmax <= Q < Qmax

± 2,0 %

± 1,0 %

 ± 4,0 %

± 2,0 %

G-
Reihe
Turbinenrad-
und
Drehkolben-
gaszähler
Qmin bis Qmax ± 2,0 % ± 3,0 % NB-
Reihe
Balgen-
gaszähler

Qmin <= Q < 2 Qmin

2 Qmin <= Q < Qmax


± 3,0 %

± 2,0 %
 

± 6,0 %

± 4,0 %

NB-
und
G-Reihe
Zustands-
mengenumwerter 
--- ± 1,0 %
± 2,0 %
---

*) Wenn im Bereich zwischen 0,2 Qmax und Qmax (bei Balgengaszählern im Bereich zwischen 2 Qmin und Qmax) die Fehlerwerte aller Prüfpunkte das gleiche Vorzeichen haben, dann dürfen sie in diesem Bereich nicht die halben Eichfehlergrenzen überschreiten (vgl. § 42 MEG).

Die Fehlergrenze eines Gaszählers mit angebautem Zustands-Mengenumwerter ergibt sich aus der Summe der Fehlergrenze des Gaszählers ohne Zustands-Mengenumwerter und der Fehlergrenze des Zustands-Mengenumwerters.
 
Nach § 15 des MEG beträgt die Nacheichfrist für Zustands-Mengenumwerter 5 Jahre, für Balgengaszähler 12 Jahre, Drehkolbengaszähler und Turbinenradgaszähler sind gemäß §17 MEG von der Nacheichung befreit.
 
Falls Sie einschlägige Fragen haben, bekommen Sie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Herrn DI Macek, unter der Tel.Nr. (01) 49 110 alle erforderlichen Auskünfte.